Allgemeines über das Europäische Parlament und die Abgeordneten
Abgeordnete:
720 Mitglieder (seit Juni 2024)
In einem demokratischen Prozess wählen Bürgerinnen und Bürger aus den 27 Mitgliedstaaten der Europäischen Union alle fünf Jahre Abgeordnete für das Europäische Parlament. Deutschland, als eines der Mitgliedsländer, stellt derzeit 96 dieser Abgeordneten, wovon 29 der Christlich Demokratischen Union und der Christlich-Sozialen Union angehören.
Was das Europäische Parlament besonders auszeichnet, ist seine organisatorische Struktur. Die Abgeordneten sind nicht in nationalen Gruppen organisiert, sondern in politischen Fraktionen, die EU-weit agieren. Diese Fraktionen repräsentieren verschiedene politische Ideologien und Interessen. Die größten Fraktionen umfassen die Europäische Volkspartei (EVP) mit 188 Mitgliedern, die Progressive Allianz der Sozialdemokraten (S&D) mit 136 Mitgliedern, Renew Europe mit 77 Mitgliedern, die Grünen/Freie Europäische Allianz (Grüne/EFA) mit 53 Mitgliedern, sowie Patriots for Europe mit 84 Mitgliedern. Weitere Fraktionen sind die Europäische Konservative und Reformer (EKR) mit 78 Mitgliedern, Die Linke (GUE/NGL) mit 46 Mitgliedern, Europe for Sovereign Nations (ESN) mit 25 Mitgliedern und nicht-fraktionierte Mitglieder (NI) mit 33 Sitzen.
Die Leitung des Europäischen Parlaments liegt in den Händen der Präsidentin, derzeit Roberta Metsola von der Europäischen Volkspartei aus Malta. Sie übernahm dieses Amt nach dem früheren Präsidenten David Sassoli von der Progressiven Allianz der Sozialdemokraten aus Italien, der das Amt zweieinhalb Jahre innehatte. Für die Legislaturperiode von 2024-2029 wurde Metsola erneut gewählt.
Sitz des Europäischen Parlaments
3 Standorte!
Straßburg gilt als der offizielle Sitz des Europäischen Parlaments, wo die Plenarwochen stattfinden, jeweils einmal im Monat und somit zwölfmal im Jahr. Das bedeutet, dass einmal im Monat alle Abgeordneten sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nach Straßburg reisen. Die Festlegung dieses Standorts ist vertraglich verankert, was bedeutet, dass eine Änderung nur einstimmig beschlossen werden kann, wodurch die Zustimmung Frankreichs unerlässlich ist.
Brüssel dient als Veranstaltungsort für Miniplenarwochen, die sechsmal im Jahr stattfinden und jeweils zwei Tage dauern. Darüber hinaus werden in Brüssel Ausschuss- und Fraktionssitzungen abgehalten. Ursprünglich waren alle Aktivitäten des Europäischen Parlaments in Straßburg konzentriert. Der Umzug nach Brüssel erfolgte, um eine engere Verbindung mit den anderen europäischen Institutionen, wie der Europäischen Kommission und dem Rat, zu ermöglichen.
Luxemburg beherbergt hauptsächlich Verwaltungsstellen und das Generalsekretariat des Europäischen Parlaments.
Amtssprachen
ganze 24 Stück!
In der Europäischen Union werden mittlerweile 24 verschiedene Sprachen gesprochen, die gleichzeitig als Arbeitssprachen im Europäischen Parlament fungieren. Um die Kommunikation zu erleichtern, sind in den Sälen Übersetzungskabinen vorhanden, und sämtliche Dokumente werden in alle 24 Amtssprachen übersetzt, mit Ausnahme von Gälisch.
Abgeordnete haben das Recht, sich während der Ausschuss- und Plenarsitzungen in ihrer Muttersprache zu äußern. Ansonsten wird Englisch als gemeinsame Arbeitssprache verwendet.
Der Sprachendienst des Europäischen Parlaments besteht aus etwa 500 Übersetzern, ca. 275 fest angestellten Dolmetschern und einer Reserve von 2.500 externen Dolmetschern. Bei den Plenartagungen, bei denen simultan aus allen Amtssprachen der Union gedolmetscht wird, sind im Durchschnitt zwischen 800 und 1.000 Dolmetscher im Einsatz.
Zusätzlich verfügt das Europäische Parlament über ein Team von rund 75 Sprachjuristen, deren Aufgabe es ist, die Konformität der Texte in allen Amtssprachen sicherzustellen.
Aufgaben und Arbeiten im Parlament
Das Europäische Parlament als Mitgesetzgeber mit ganzen 20 ständigen Ausschüssen und drei Unterausschüssen
Das Europäische Parlament hat im Zuge der Überarbeitungen und Neufassungen der Verträge, insbesondere seit dem Vertrag von Lissabon 2007/2009, seine Befugnisse erweitert. Es agiert als Mitgesetzgeber und teilt die gesetzgebende Gewalt mit dem Rat in rund zwei Dritteln aller europäischen Politikbereiche, was als ordentliches Gesetzgebungsverfahren bekannt ist. Dieser Prozess umfasst verschiedene Schritte, angefangen bei der Gesetzesinitiative durch die Europäische Kommission bis hin zur Abstimmung im Parlament und im Rat.
Darüber hinaus übt das Europäische Parlament eine wichtige demokratische Kontrollfunktion über alle europäischen Institutionen aus, insbesondere über die Europäische Kommission. Es hat das Recht, die Ernennung der Kommissionsmitglieder zu genehmigen oder abzulehnen und kann im Falle von Problemen die gesamte Kommission zum Rücktritt zwingen. Zudem ist es befugt, Untersuchungsausschüsse einzusetzen und den Gerichtshof der Europäischen Union anzurufen.
Das Parlament ist auch an der Festlegung des EU-Haushalts beteiligt, den es gemeinsam mit dem Rat genehmigen muss. Dieser Prozess findet von Juni bis Ende Dezember statt.
Zur effektiven Durchführung seiner Aufgaben verfügt das Europäische Parlament über 20 ständige Ausschüsse und drei Unterausschüsse, die nach Themenbereichen organisiert sind. Diese Ausschüsse bereiten die Arbeit für die Plenartagungen vor und ermöglichen eine detaillierte Auseinandersetzung mit den verschiedenen politischen Themen.